Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Es existiert keine offizielle Definition von Terrorismus. Der Grund dafür dürfte sein, daß des einen Terrorist oft des anderen Freiheitskämpfer ist, abhängig vom eigenen Standort. Zusätzlich erfährt dieser Begriff in jüngster Zeit eine Proliferation als Kampfwort zur Diffamierung politischer Gegner und zum Versuch der Legitimation des Einsatzes illegaler Mittel.
Daher soll hier der Versuch einer Definition unternommen werden im Wege der Ein-und Abgrenzung sowie unter Herausarbeitung typischer mit dem Phänomen einhergehender Umstände.
Unter Terrorismus versteht man die Androhung oder Ausübung krimineller Gewalt gegen Menschen oder Sachen zur Erreichung eines - oft politischen - Zieles. Dabei werden nicht nur Gegner ins Visier genommen, sondern auch beliebige Unbeteiligte. Auf diese Art sollen Unsicherheit und Schrecken verbreitet werden zur Erzwingung von Unterstützung oder zumindest zur prophylaktischen Inhibierung von Gegenwehr. Täter können sowohl Oppositionelle, als auch Machthaber sein. In letzterem Falle spricht man von Staatsterrorismus. Die Aktionen erfolgen überraschend und punktuell. Zugeschlagen wird nicht von einem bestimmten („befreiten“) Territorium aus und auch nicht notwendigerweise dort, wo die Wirkung einsetzen soll (vgl. die weltweiten Aktionen von PLO und PLF). Öffentliche Bekenntnisse zur Tat sind möglich, aber nicht zwingend; ebensowenig wie die zentrale Organisation der Vorgehensweise. Hier besteht viel Raum für Initiativen von Individualtätern aus dem Sympathisantenumfeld.
Zumindest bei politisch motiviertem Terrorismus dürfte die Behauptung, Terroristen führten einen Kampf um das Denken und nicht um den Raum, nicht haltbar sein, denn natürlich verfolgen sie als Endziel auch die Besetzung eines abgegrenzten Raumes, ggf. sogar mit Expansionsbestrebung.
Staatlich organisierter und orchestrierter Terrorismus intendiert die Vorbereitung des Umbaus der Sicherheitsarchitektur auf Kosten von Freiheitsrechten der Bevölkerung. Prägnante Beispiele hierfür sind 9/11 und Umtriebe des aktuellen Regimes in Deutschland.
Im zwischenstaatlichen Bereich zielt der pauschale Vorwurf des Terrorismus auf die Rechtfertigung der Verhängung ansonsten nicht akzeptierter Maßnahmen ab. Häufig fühlen sich die Vollstrecker dabei - völlig zu Unrecht - zu extralegalem Vorgehen legitimiert (Guantánamo, Ermordung Muammar al-Gaddafis und Saddam Hussains). Noch nicht einmal bei der tatsächlichen Terrorismusbekämpfung existiert ein rechtsfreier Raum; dient der Terrorismusvorwurf nur als Vorwand, ist das erst recht nicht der Fall.
Terrorismus als Geißel der Menschheit muß mit aller gebotenen Stringenz bekämpft werden, jedoch immer vom Boden von Recht und Gesetz aus. Dabei müssen die gesetzlichen Vorschriften den Notwendigkeiten angepaßt werden.
Umso wichtiger erscheint die klare Unterscheidung von echtem und fingiertem Terrorismus.
Echter Terrorismus erfolgt nie irrational (Daher spricht alles gegen den NSU-Komplex als Spielart von rechtem Terrorismus - mit Betonung auf dem Adjektiv.).
Terrorismus setzt auch keine Regeln der Logik außer Kraft (9/11, wo angeblich Flugschüler stundenlang den Luftraum einer Supermacht unbehelligt beherrschen, merkwürdige Verbindungen zum Terrorstaat Saudi-Arabien festzustellen sind und noch einige seltsame Zufälle ins Auge fallen).
Wenn die Machthaber sich nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlen und beides grob mißachten, ist auch die Widerstand leistende Opposition zur Vermeidung eines asymmetrischen Kampfes temporär und im Rahmen des Erforderlichen auf den extralegalen Weg verwiesen, ohne den Vorwurf des Terrorismus auf sich zu ziehen.
Wenn Terrorismus den vorgeblichen Opfern mehr nützt als den angeblichen Tätern, verbergen sich hinter den Opfern die wahren Täter.