RE: RE: Freispruch für Moskau!
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RE: Freispruch für Moskau!

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Vorsicht! Ich sage nirgendwo, daß ein Mord erlaubt wäre. Das ist er definitiv nicht. Es geht hier erst einmal um die Feststellung, wer es war. Daran knüpft der Vergleich mit Khashuggi an. In diesem Falle ist der Beweis bezüglich der Verantwortlichkeit erbracht; nur niemand will es wahrhaben. Daher klammert man sich wie eine Klette an die Unschuldsvermutung, die aber schon längstens widerlegt ist. Den Russen muß man nun ebenso begegnen. Stattdessen verfährt man nach dem Prinzip "Sie werden es schon gewesen sein.".
Der Mord im Konsulat stellt einen Mißbrauch der diplomatischen Vorrechte dar. Das Botschaftsgelände ist nicht exterritorial, sondern befindet sich natürlich auf dem Staatsgebiet des Empfangsstaates. Es handelt sich nicht um eine Art Enklave.

@isabellaklais: Vorsicht! Ich | Ecency