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7y
Sie können nicht denken, lieber prophet. Womit auch sollten sie das tun?
Zur Sache selbst: Der Täter hat inzwischen ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Das macht, auf frischer Tat ertappt, durchaus Sinn. Daß er dabei aber antisemitische Gesinnung einräumt, hätte sein Pflichtverteidiger pflichtgemäß "per Maulkorb" unbedingt verhindern müssen. Genau das ist die Aufgabe eines Pflichtverteidigers. Damit verschlechtert der Delinquent ja seine Position im späteren Prozeß. Das mutet schon merkwürdig an.
RE: Der Anschlag von Halle: „Gladio“ oder Paranoia?