Moin Wölfchen,
in Deinem Kommentar sind viele Aspekt - zum Teil nur zu erahnen was Deine Lebensumstände angeht.
Solltest Du wieder in Deutschland sein, so hast Du
einen Anspruch gemäß SGB V auf Bürgergeld seit 1. Januar 2023. Dies solltest Du auf alle Fälle in Anspruch nehmen.
Wegen des Schulterleidens empfehle ich Dir den zuständigen Gutachterausschuss der Ärztekammer an Deinem Wohnort zu kontaktieren. Das ist für Dich völlig kostenlos und geht auch ohne Anwalt. Denn es hat den Anschein als ob in Deinem Fall möglicherweise ärztliche Diagnose und Behandlungsfehler vorliegen.
Das Problem mit der Krankenkasse. a. Bist Du unbeschadet dessen was für Rückstände bei den GKV Zahlungen Dir angelastet werden berechtigt alle ärztlichen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen - SGB V ist da eindeutig. Keine gesetzliche Krankenkasse darf die die Mitgliedschaft verweigern. Im Zweifel solltest Du versuchen, wegen der Erberbs bzw- Berufsunfähigkeit die laufenden GKV Beiträge über die Bundesagentur für Arbeit zahlen zu lassen. ggf. kannst Du Dich aber je nach Lebensalter auch noch über die gesetzliche Krankenversicherung Deiner Mutter oder deines Vaters familienversichern lassen.
Hinsichtlicher Rückstände bei den GKV Beiträgen, die vermutlich einige zehntausend Euro betragen rate ich Dir ggf. Rechtsanwaltliche Hilfe oder zumindest eine versierte juristische Beratung zur Hilfe zu ziehen. Kannst ja mal an einer Uni angehende Juristen fragen, die sich mit dem Thema beschäftigen. Dir steht aber auch als Sozialleistungsempfänger kostenlose Rechtsberatung in solchen Fragen z.B. via Amtsgericht zu.
Hinsichtlich Forderungen der GKV über mehrer zehntausend Euro an Rückständen, vermute ich mal, dass Du die Schreiben der GKV nie beantwortet hast, was definitiv ein Fehler war. Hier solltest Du, sofern es nicht schon passiert ist definitiv unverzüglich auf deine katastrophale Einkommensituation hinweisen und einen Antrag auf Beitragsfreie oder zumindest beitragsreduzierte Mitgliedschaft stellen, sofern die Bundesagentur die Arbeit sich weigern sollte (in dem Fall ist sie zu verklagen) die GKV Beiträge für Dich zu übernehmen.
Biete der GKV an den angefallenen Rückstand von 10000 Euro in den kommenden Jahrzehnten mit beispielsweise monatlich 10 Euro zurück zu zahlen. Formal ist dazu ein Antrag zu stellen in dem Du auf Deine Lebensituation hinweist und deine Einkommenslage darlegst. Einen solchen Antrag auf Stundung der enormen Beitragsrückstände darf die GKV meines Wissens nach nicht ablehnen. Ich denke dass dann irgendwann, wenn Du hundert bist auch der Rückstand obsolet ist.
10 Euro oder von mir aus auch 20 Euro sollten im Monat machbar sein - den Rest frist eh die Inflation weg. Die Zeit arbeitet also für Dich. Anders geht es nicht, aber das SGB V gibt Dir hier die entsprechende Handhabe die GKV in die Schranken zu weisen. Also Antrag auf Stundung des Beitragsrückstandes stellen und Bürgergeld beantragen.
Die zuständige Gutachterkomission kontaktieren und checken lassen ob vorwerbare ärztliche Behandlugsfehler im Spiel waren. Antrag auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeit beim zuständigen Versorgzunugsamt stellen und dann den Gutachtentermin auch wahrnehmen.
Schwerbehindertenausweis beantragen und vieles mehr. Hier ist das ganze Register zu ziehen um den Sozialstaat zur Kassen zu bitten - allein schon wegen der Zwangsbeiträge zum GKV System und des Missbrauchs des Gewaltmonopols.
Viel Glück!
!BEER
P.S.: Und lass die Finger vom Kiffen - das vernebelt nur den Verstand.
RE: Nackt im Wind - weil Sozialismus tötet...