Vor ca. 2 Monaten habe ich hier einen Beitrag mit dem Titel „Steuerterrorstaat Deutschland“ verfasst. Ursache hierfür war das Investmentfondgesetz der alten Bundesregierung, die versucht eine Harmonisierung des Steuerrechts mit dem Jahreswechsel 2017/2018 durchzuführen. Entgegen der eigenen Behauptung ist die Umsetzung völlig gaga und verursacht gerade beim Kleinsparer der es auf Einfachheit abgesehen hat eine nicht unerheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand.
So wollte ich bereits Ende Februar meine Steuererklärung einreichen, damit man sie endlich vom Tisch hat und bekam dann von der ETF-Bank eben eine Aufstellung von insgesamt 3 ETFs, deren Erträge leider nicht zu ermitteln waren. Ursache hierfür ist, dass die meisten ETFs und Fonds ihr Geschäftsjahr versetzt haben und eben nicht zum Jahreswechsel. Da nun aber eben zum Jahreswechsel eine fiktive Ausschüttung erfolgt, muss man die Beträge hierfür selbst ermitteln.
Ja, richtig gelesen. Es erfolgt eine fiktive Ausschüttung, d.h. man kann sich nicht einmal der Methode des armen dummen Mannes behelfen und einfach sehen, was aufs Konto gekommen ist und das dann Eintragen. Eigentlich sind ausschüttende Fonds nämlich steuereinfach. D.h. man kriegt von seiner Depotbank bestätigt, was eigentlich aufs Konto gekommen ist und reicht das dann entsprechend beim Finanzamt ein. Nun sind aber zahlreiche ETFs plötzlich teilthesaurierend und damit steuerhässlich.
Da im Februar eben viele ETFs ihr Geschäftsjahr nicht abgeschlossen hatten, blieb mir absolut nichts anderes übrig als nun zu abzuwarten bis die entsprechenden Daten im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Man muss sich das mal vorstellen... ein normaler Bürger wird auf den Bundesanzeiger losgelassen, den selbst gelernte darin als staatliche fingierten Baummord deklarieren. Als Informatiker würde ich noch ein Schritt weiter gehen und sagen, dass die Webseite davon noch schwere Verbrechen an der Digitalisierung sind. Den eine Suche die nach wenigen Sekunden aus „Sicherheitsgründen“ abbricht und nicht einmal Bookmarks erlaubt sind bei solchen Dokumenten wirklich schon boshaft.
Um der Problematik aus dem Weg zu gehen, war ich kurz davor eine fiktive Steuer anzusetzen, die weit höher (50€) ist als der Betrag den ich erhalten (geschätzt 4€). Da mir diese unverfrorenheit des Bundesfinanzministeriums und der gleichzeitigen Frechheit für diese Reform keine Steuerfreibeträge einzuräumen, damit zumindest die Kleinsparer verschont bleiben, habe ich mich zum Warten entschlossen und den harten Weg zu gehen...
Und es hat sich gelohnt. Ein Fond fällt raus, da er mit 0 Anteilen ins betroffene Jahr fällt. Schaue ich gar nicht erst im Bundesanzeiger nach, da alles mit 0 eben nur nada ergibt. Bei den anderen beiden Fonds musste ich eben nachschlagen. Bitte nehmt zur Kenntnis, dass ich kein Steuerberater bin und absoluter Laie ... halt nur jemand der in dem Thema schon mal ein wenig gelesen hat. Vielleicht hilft es ja doch jemanden, der ebenfalls mit seinen ETFs noch am rätseln ist.
Geht zunächst auf die Suche für Kapitalerträge im Bundesanzeiger:
Bundesanzeiger
In der oberen rechte Ecke gibt es ein Suchfeld. Tragt hier die jeweilige „ISIN“ Eures ETFs ein. Ich nehme hier mal einen ETF von Lyxor auf den S&P 500:
Es folgt dann eine Auflistung der Treffer. Zumeist oben befindet sich etwas mit einem sperrigen Namen wie z.B. „Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG“. Das ist es, was wir wollen. Bitte achtet dabei auf das Datum der Veröffentlichung. Dieser sollte im Jahr 2018 sein, ansonsten kann es sein, dass der ETF noch gar keine Veröffentlichung vorgenommen hat und es sich um die Veröffentlichungen der Steuer aus dem letzten Jahr handelt!
Es folgt ein sehr langes Dokument. Don‘t panic! Sucht einfach mit der Browsersuche in dem Dokument nach der ISIN, da oft mehrere ETFs der jeweiligen Firma hier aufgelistet sind. Hier kommt dann meist zu „Ausschüttung“. Diese sollte bereits entsprechend von der Depotbank bei Zugang erfasst sein. Geht weiter bis zur „Thesaurierung“. Das Geschäftsjahr sollte klassischerweise mit 31.12.2017 enden. Hier ist die Zeile b) interessant in der „ausgeschüttete Erträge“ und „ausschüttungsgleiche Erträge“ aufgelistet sind (rot markiert).
Sollte hier ein Wert stehen... schlechte Nachricht. Ihr seit entsprechend Opfer von Schäubles Reform und müsst sofern Eure Bank kein Meldung vorgenommen hat, eine entsprechend eigene Berechnung vornehmen. Da ich hier an der Stelle in einem Bereich komme, wo ich nur sagen kann: „Der Ansatz hört sich für mich als Laie richtig an und deckt sich mit meiner Erfahrung, aber ich will Euch nichts falsches sagen!“... bleibt mir nur übrig Euch auf diesen sehr guten Beitrag zu verweisen: Wertpapier-Forum Anleitung für Doofe
Hier findet ihr eine Anleitung und auch einige Besonderheiten bestimmte ETFs dokumentiert. Plus eine sehr gute Diskussion zu einigen Fragen in die man ebenfalls herein laufen kann.
Glücklicherweise entgehe ich diesem, da beide ETFs keinerlei Ausschüttung vorgenommen haben. Das bei mir auf dem Konto, war bereits klar ... das aber auch fiktiv keine erfolgt, macht die Sache einfacher. Nun erinnere ich mich auch noch an die Ertragsabrechnung, die ich vor einigen Wochen erhielt und die Stirn runzelte, da ich mir nicht sicher war, was mir die Depotbank mitteilen wollte. Dabei habe ich den Hinweis „Ertragsthesaurierung“ übersehen.
Somit sind alle Belege endlich zusammen und ich kann nach einem letzten Kontrollgang endlich die Steuererklärung absetzen. Ich hoffe sehr, dass mein Verständnis der Materie richtig gewesen ist und bedanke mich beim Bundesfinanzminsterium für die erheiternden Stunden, die man mit der Einarbeitung verbracht hat. Danke für den Fisch und hoffentlich gibt es keinen dritten Teil...