Wieder einmal eine Diskussion und natürlich auch wieder einmal keine Einigung, bezüglich der "Rechthaberei".
Nachdem bei uns in der Nähe auf der Strasse einige Autoanhänger ein Treffen hatten - anders kann man das schon gar nicht mehr ausdrücken - beschäftigte uns die Frage, ob das erlaubt ist.
Neben der Transportfirma stellte sich der Dachdecker und auch der Garten und Landschaftsbauer so auf, dass der Schlüsseldienst und der Autohändler noch Platz hatten.
Die Strasse war zwar breit genug, so das rechts geparkt werden konnte, aber solche Dienstleistungsanbieter - es waren insgesamt 7 Anhänger - können doch nicht ihre Anhänger einfach irgendwo parken, oder?
Gut - irgendwo ist falsch - es handelte sich um eine breite, stark befahrene Strasse.
Deshalb kann man doch davon ausgehen, dass es sich um reine
handelt, oder?
Darf man einfach seinen Hänger, wenn er mit Werbung vollgepackt ist, irgendwo wo man es für richtig hält - zum Beispiel an der Zufahrtstraße einer Wohnsiedlung parken, wenn genug Platz ist?
Natürlich waren die Hänger alle angemeldet, da ja sowieso im öffentlichen Raum keinerlei unangemeldete Fahrzeuge stehen, bzw. parken dürfen.
Wie sieht es aus, wenn noch ein Auto "dranhängt"?
Macht das einen Unterschied?
Behauptet wird auch, dass man seinen Anhänger nur ein paar Meter weiterschieben muss, damit es dann wieder für ein paar Tage ok. ist.
Wenn es erlaubt wäre, Hänger einfach überall hinzustellen, braucht man doch keine Plakatwände mehr, oder?
Habt einen nachdenklichen Tag.
Der Filosof
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