Falls es dich interessiert:
Ich habe mit einer Freundin gesprochen, die sagte, sie hätte Angst vor einem dominierenden Konservatismus, als wäre konservativ sein etwas, was unsere Gesellschaft dominiert oder vor dem man Angst haben müsse. Ich antwortete, dass Familien mit Kindern - also Konservative - längst eine Minderheit bei uns sind. Und weil sie es sind, von Dominanz der Konservativen keine Rede sein kann, weil die Demographie und die Lebensmodelle eine solche Dominanz nicht hergeben.
Dann ging es um Abtreibung.
Sie wusste da aber z. B. nicht, dass die derzeitige Regierung vorschlägt, die Abtreibung komplett straffrei zu stellen, also vom Grundsatz wegzugehen, dass die Tötung von Ungeborenen dem Prinzip nach eine strafbare Handlung darstellt - und Abtreibung lediglich eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist, weil gegenwärtige das Gesetz sinngemäß sagt: "Ungeborene zu töten ist strafbar, außer ... ".
Das künftige Gesetz würde - so wie ich es bis hierher verstehe - die Ausnahme zur Regel machen und sagen, das Abtreibung dem Prinzip nach legal ist.
Was wäre aber die Ausnahme zu diesem Prinzip? Etwa: Abtreibung ist legal und keine Straftat, außer, dass ein Arzt die Abtreibung gegen den Willen und das Einverständnis der Schwangeren macht? Das ist ja schwer vorstellbar, da die Schwangere ja in eine Klinik kommt, um abzutreiben und der Arzt nach seiner Expertise einschätzt, ob es gefahrlos gemacht werden kann.
Kann ein Arzt sich künftig nicht mehr weigern, eine Abtreibung zu machen?
Bisher: Ein Arzt kann sich weigern (weil er denkt, es wäre zu gefährlich für Mutter oder Kind, oder weil er denkt, dass es weder eine medizinische noch soziale Indikation gibt, beispielsweise, oder er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann). Und er würde, wenn er es dennoch tut, sich strafbar machen.
Die Tatsache, dass er vom Prinzip her eine Straftat begeht und die Ausnahme diese Regel bestätigt, schützt auch die Schwangeren vor eigenen unüberlegten Entscheidungen (Frauen sind fehlbar, wie alle anderen Menschen). Nimmt man diesen Schutz weg, dann kommt man zur neuen Version:
Salopp gesagt: Jede Schwangere kann, wann sie es will und weshalb sie es will, ihr Ungeborenes von einem Arzt abtreiben lassen.
Fünfhundert Seiten Text, warum?
Ich habe nach Statistiken zum Thema "Verurteilungen aufgrund Verstoßes gegen das Schwangerschaftsabbruch-Gesetz" "Abtreibungen" und nichts gefunden bis auf ganz wenige Ausnahmen, die aber keine statistische Relevanz haben. Daraus schließe ich, dass dieser Bericht und eine neue Gesetzgebung unnötig sind, weil nach deutschem Recht überhaupt kaum jemand (Arzt oder Frau) verurteilt wird und daher der strafrechtliche Aspekt so bleiben kann wie er ist.
Als ich ihr erklärte, dass es - nach Aussagen des Juristinnenbundes - zur Folge haben würde, dass Kliniken fortan keine Ärzte mehr einstellen brauchen, die den Schwangeren auch dazu raten würden, das Kind auszutragen, hat sie begriffen, dass das bisherige Abtreibungsgesetz nicht etwa gegen die weibliche Selbstbestimmung ist, sondern ein Schutz davor, anderen Interessen zum Opfer zu fallen.
Hier ein Auszug aus dem Text des Deutschen Juristinnenverbandes:
*"Bisher ist das Weigerungsrecht an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken in § 12
SchKG und § 14 Musterberufsordnung etc. geregelt. Eine Weigerung ist bisher ohne
Begründung möglich. Ein individuelles höchstpersönliches Weigerungsrecht sollte
beibehalten werden. Der zentrale Maßstab der Gewissensfreiheit sollte in der neuen Regelung
explizit zum Ausdruck kommen. Es sollte allerdings klargestellt werden, dass grundsätzlich kein korporatives Weigerungsrecht von Krankenhausträgern in Frage kommt. Bei einer Bindung als Plankrankenhaus muss die Leistung (hinzugefügt„Abtreibung“) angeboten werden, auch bei Krankenhäusern in religiöser Trägerschaft. Damit müsste auch klargestellt werden, dass Abbruchbereitschaft als Einstellungsvoraussetzung für medizinisches Personal zulässig ist.“
Wer sich die Mühe machen will, den über 500 (!) Seiten langen "Kommissionsbericht" der Regierung zu lesen, bitte sehr:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238402/c47cae58b5cd2f68ffbd6e4e988f920d/bericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf
Im Bericht konnte ich zur Weigerung des Arztes erstmal nichts finden, ist aber auch kein Wunder bei so vielen Seiten.
RE: Schwule Wolle!