RE: RE: Über die taktische Armbrust AR-6 Stinger II
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RE: Über die taktische Armbrust AR-6 Stinger II

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Zuerst mal zwei Anmerkungen, denn es haben sich Ungenauigkeiten in den Bericht (und einige Kommentare) eingeschlichen.

ja, es stimmt, so eine Armbrust ist frei ab 18 zu erwerben. Und man braucht auch keinen kleinen Waffenschein, denn den gibt es eh nur für das Führen von Schreckschusswaffen und Notsignalgebern mit PTB- Kennzeichnung in der Öffentlichkeit. Ansonsten ist die Armbrust nach WaffG einer Schusswaffe gleichgestellt. Es gelten die Regelungen zur Aufbewahrung, man darf sie aber erlaubnisfrei führen (Anlage 1 WaffG, ganz hinten). Was man nicht darf: außerhalb dafür explizit genehmigter Schießstätten damit schießen. Also - im Gegensatz zum Bogen (kommt im WaffG gar nicht vor) oder Luftdruckwaffen unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht auf dem eigenen Grundstück. Es stimmt auch, dass die Armbrust eine tödliche Waffe ist. Allerdings auch auf 100 m Entfernung, jedenfalls die "ausgewachsenen" Modelle.

In der dargestellten Schussleistung überzeugt mich das Modell nämlich überhaupt nicht. Ich spare mir, mit meiner Armbrust auf diese Entfernung auf einen Kürbis zu schießen. Das Ergebnis kenne ich schon. Ich würde aber gern mal probehalber mit zwei anderen Waffen auf so einen Kürbis schießen, zum Vergleich sozusagen. Einmal mit einer 5,5 mm Luftpistole und ein mal mit einer.50 RAM. Welchen Durchmesser hatte denn das Gewächs?

@dietertd: Zuerst mal zwei | Ecency