Hallo zusammen...
Diese Krux mit dem Bier...oder vielmehr mit dem Reinheitsgebot...was ist da nur los in deutschen Brauereien..im Prinzip kann ein jeder machen was er will...ausnahmen bestätigen natürlich jede Regel...das untergärige bier ist besonders geschützt...da ich mal vor Jahren einen brauereikurs mitgemacht habe...mit ein paar sehr guten Menschen damals...interessiert mich dies Thema nun doch...wir waren damals in der privatbrauerei wippra im Harz...wir setzten selber maische an und nach einem museumsrundgang...feierten wir unseren bestandenen Lehrgang mit Hopfen und Malz...
Tja was gilt den nun...dies liebe biertrinkende Gemeinde kommt im gesetztestext total nüchtern rüber...
Zitat
Die Bierverordnung wurde auf Grundlage der § 12 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, des § 16 Abs. 1 Satz 2 und des § 19 Nr. 1 und 4 Buchstabe a und b des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes erlassen.
Es wird die Bezeichnung Bier nach § 1 geschützt und die Kenntlichmachung der Biergattungen in Abhängigkeit von ihrem Gehalt an Stammwürze in § 3 geregelt.
Oh mann...was ein seltsam...trocken verstaubt unrühmlich..
Da lob ich mir doch das alte ureigene von damals...
In diesem Sinne...prost