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Ganz genau. So wird es auch Formuliert. Derjenige, der Bestechungsgeld erhalten hat, ist verpflichtet es bei seiner Steuererklärung anzugeben.
Derjenige, der das Bestechungsgeld gezahlt hat, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung, es sei, er kann erklären, dass es eher eine Spende war. Die Entscheidung der Bewilligung liegt im ermessen des zuständigen Finanzamtes.
Bestechung ist weder eine Straftat im Steuergesetz, noch scheint es im Strafgesetz verboten zu sein.
Aus meiner Sicht ist Bestechung moralisch gesehen verwerflich aber das bedeutet am Ende nicht, das es verboten ist.
RE: Geld verschenken kann in Deutschland teuer werden/Giving money as a gift can be expensive in Germany.