RE: RE: In dem Sinne ....
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RE: In dem Sinne ....

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Deutscher im Sinne des § 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.
manche behaupten, daß es eine Tautologie wäre und sonst nichts weiter bedeutet,
im o.g. Sinne ...

@chris-iv: aus wiki kopiert: | Ecency