Paragraph 218 ist das Recht zum Schwangerschaftsabbruch, oder?
Habe kurz den Zusammenhang nicht verstanden,
da es beim Schwangerschaftsabbruch um das ungeborene Baby geht und nicht die Frau. kurz ausführend: Denn das Baby erschafft ab den Moment der Zeugung, wo der Samen das Ei knackt, seinen eigenen Körper. Die Frau ist nur der Empfänger eines individuell heranwachsenden Körpers (und Seele). Es ist nicht ihr Körper, auch wenn ihr Körper den kleinen Körper Nahrung zur Verfügung stellt. Konnte ich es verständlich formulieren, dass man den Gedanken folgen kann?
Wenn die Frau unbedingt abtreiben will, dann kann sie das auch ohne "Rechte" und ohne eine Institution, v.a. bevor überhaupt jemand checkt, dass sie schwanger ist.
Zum Thema Abtreibungen möchte ich mich in einen Post auch noch ausführlicher äußern, allerdings schiebe ich es gerade auf später. Sinngemäß ist es schlau, dass ich erst den Post zu natürliche Geburt veröffentliche und dann den Post zu Abtreibungen.
RE: Ist die Frauenquote auf den Arbeitsmarkt notwendig?