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Nach der Cannabis-Entkriminalisierung folgen jetzt auch Regelungen zum Straßenverkehr. Es gilt ein neuer THC-Grenzwert – und ein striktes Verbot des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis.
Für Cannabis konsumierende Autofahrer gelten von diesem Donnerstag an neue Bestimmungen und Bußgelder. Das von Bundestag und Bundesrat besiegelte Gesetz wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag danach in Kraft. Für den berauschenden Wirkstoff THC wird damit in § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum fährt, riskiert demnach künftig in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Gänzlich untersagt ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. In diesem Fall droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro.Finde diese Regelung in Ordnung.
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