Für die Versteuerung von Kryptowährungen gibt es nur sehr wenig Informationen im Internet. Deshalb haben wir mit unseren kostenlosen Kryptosteuerguide eine Anlaufstelle geschaffen, die für jeden zugänglich sein soll und Sie bei der korrekten Steuererfassung unterstützen soll. Dabei werden Fragen zum Thema Kryptowährungen und Steuern in Österreich, Deutschland und der Schweiz geklärt. Mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis, haben wir versucht einen realen Bezug zu schaffen und somit umfangreiche Informationen zur steuerlichen Relevanz von Bitcoin und Co. für Sie bereitzustellen.
Im kommenden Praxisbeispiel erwirtschaftet Frank seine Bitcoins durch gekaufte Mining Rigs und veräußert diese dann auf einer Börse. Neben seiner Selbstständigkeit besucht er Onlinekurse zum Thema Mining und beschafft sich Fachliteratur. Welche Steuerlast auf Frank zukommt und welche Kosten er gegenrechnen kann erfahren Sie im folgenden.
Werden Bitcoins geschaffen („Mining“), liegt grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit vor, die entsprechende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Schaffung der Bitcoins wird somit nicht anders behandelt als die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter – daraus resultierende Einkünfte sind somit zum Tarif zu erfassen.
Im Jahr 2015 kann die Anschaffung des Mining Rigs über die Halbjahres-Abschreibung als Ausgabe für die Miningtätigkeit berücksichtigt werden (Nutzungsdauer 3 Jahre, für 2015 Anschaffung 2. Halbjahr), außerdem können die Stromkosten als Ausgabe angesetzt werden. Nachdem in 2015 keine BTC verkauft werden, sind lediglich die zugeflossenen Coins als Einnahmen anzusetzen. Die Einkünfte aus der Miningtätigkeit ergeben in 2015 somit einen Verlust von rund EUR 408,00. Aus seiner selbständigen Tätigkeit mit seinem Computergeschäft erzielt Frank einen Gewinn von EUR 40.000. Der Gesamtbetrag der Einkünfte liegt somit bei rund EUR 39.532 – was für 2015 eine gesamte Steuerlast (Versteuerung zum Progressionstarif) von EUR 11.390 ergibt.
Trotz BTC Verkauf im Jahr 2016 resultiert aus der Miningtätigkeit ein Verlust von EUR 792,00 – zuzüglich dem Gewinn aus dem Computer-EPU ergibt sich somit ein Gesamtbetrag der Einkünfte von EUR 39.208 – wodurch eine Steuerlast von EUR 9.722 entsteht (wegen der Steuerreform 2016 günstiger besteuert aufgrund Änderung Steuerprogression).
Durch den Verkauf der BTC und des Verkaufs des Rigs ergibt sich im Jahr 2017 ein Gewinn von EUR 3.150 aufgrund der Miningtätigkeit. Stromkosten können in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung keine mehr berücksichtigt werden, da mit Beginn des Jahr 2017 die Mining-Tätigkeit eingestellt wurde. Aufgrund des Verkaufs des Rigs wird der noch vorhandene Restbuchwert auch als Ausgabe berücksichtigt.
Aufgrund des 50%igen Verkaufs des ICO-Investments (welches im Privatvermögen gehalten wird) innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist, sind die EUR 5.000 abzüglich Anschaffungskosten von EUR 1.000 als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Für das Jahr 2017 ergibt sich daher ein Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Einkünfte von EUR 47.050 und somit eine Steuerbelastung von EUR 13.041.
Im Jahr 2018 hat Frank keine Miningtätigkeit mehr – ob daher die Fachliteratur sowie Onlineseminare zum Thema Mining im Jahr 2018 als Betriebsausgabe im Rahmen seines EPUs absetzbar ist, ist zu hinterfragen. Die beiden Verkäufe der restlichen ICO Investition erfolgte jeweils nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist – diese sind daher nicht steuerpflichtig. Somit hat Frank im Jahr 2018 nur mehr seine Einkünfte aus seinem EPU zu versteuern – der Gewinn von EUR 40.000 löst eine Steuerlast von EUR 10.055 aus.
Bleiben Sie gespannt - in unserem nächsten Beispiel, bekommen Sie Informationen zu "Hodler Bob", der gleichzeitig seine Bitcoins an einen Freund zinstragend verleiht. Für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen außerdem sich den kostenlosen Kryptosteuerguide herunterzuladen, um sich Wissen über die korrekte Versteuerung von Kryptowährung anzueignen. Bitte beachten Sie, dass der Kryptosteuerguide keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sollten Sie Fragen zum Kryptosteuerguide haben stehen wir Ihnen gerne unter [email protected] zur Verfügung.
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Originalpost auf blog.blockpit.io