Der Datenschutz wird in Deutschland dermaßen wichtig genommen, dass es erst kürzlich zu Gesetzesänderungen kam, die in manchen Fällen dazu führten, dass private Internetangebote aus dem Internet verschwanden. Für viele, auch für mich, war das Risiko zu einer anwaltlichen Einnahmequelle zu werden zu hoch und die Kosten - die für eine rechtliche Absicherung der eigenen Webseite angefallen wären - standen in keiner Relation zu der Wichtigkeit und des Nutzens der Homepage.
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Haben Behörden in Deutschland nicht eigentlich eine Vorbildfunktion?
Da wir ja nun, wie es immer behauptet wird, vor dem Gesetz alle gleich sind, müssten wir doch auch Alle, unser TUN und HANDELN danach ausrichten - selbst wenn dies auch nur aus Furcht, vor den sich aus einem eventuellen Fehlverhalten resultierenden Konsequenzen, geschieht.
So verwundert es doch sehr, dass gerade die so hochgelobten Jobcenter in letzter Zeit anscheinend gleich 2x mit Verstößen gegen das Datenschutzgesetz in Verbindung gebracht wurden!
Teil 1
Hier ging es wohl um die Weitergabe von Daten an Dritte. Zu diesem Lapsus soll es in Verbindung mit der Versendung von Leistungsbescheiden, denen jeweils eine "GEZ"-Befreiung beigefügt war, gekommen sein. Es sollen wohl ca.1500 Bedürftige zwar ihren eigenen Leitungsbescheid, jedoch aber anscheinend den Befreiungsvordruck von einem anderen Leistungsbezieher erhalten haben. Auf diesem Wege sollen den falschen Adressaten dann auch gleich persönliche Einzelheiten über den anderen Leistungsbezieher bekanntgegeben worden sein.
Die Schuld daran soll hier wieder einmal eine gewisse Software tragen (eigentlich müsste sich diese extreme Wiederholungstäterin doch schon längst in Sicherungsverwahrung befinden.) ;-)
Teil 2
Hier folgt nun ein Beispiel aus dem Bereich, arbeiten im Team. Wir kennen ja alle die Bedeutung der erwähnten Abkürzung (Toll Ein Anderer Machts) aber wenn sich dann in irgendeinem illustren Kreis Niemand findet, der eine Aufgabe übernimmt oder übernehmen kann, so sucht man nach Firmen, die dann solche Aufgaben gerne übernehmen.
Wenn dies dann aber bei der Übermittlung medizinischer Untersuchungsergebnisse an Behördenmitarbeiter erfolgt, fehlt mir hier dann aber doch leider dafür das Verständnis.
Im Rahmen der Übermittlungsaufgaben soll ein damit beauftragtes Unternehmen den Arbeitsvermittlern eines Jobcenters nicht nur die, für die Vermittlung relevanten Arbeitseinschränkungen bekanntgegeben haben, sondern gleich die gesamte Diagnose mitsamt des Krankheitsbildes.
Falls dies so ist, dass tatsächlich unbeteiligte Dritte Einblick in die medizinischen Untersuchungsergebnisse bekommen, weiß ich nicht aus welchen Grund dies geschehen soll oder muss.
Wer sich eindringlicher über das hier nur angekratzte Thema informieren möchte, kann dies unter der Verwendung folgender Suchbegriffe tun:
Teil 1
- persönliche Daten - Jobcenter - gegen hartz - Konsequenzen -*
Teil 2
Datenschutzverstöße- persönliche Daten - Jobcenter - Tacheles - gegen hartz
Ich hoffe das ihr dann zu den Quellen gelangt, die mich zu diesem Beitrag bewogen haben.
Leider ist es mir - sowie uns allen - ja nicht mehr vergönnt, risikolos ein paar einfache Links zu setzen.