Hallo lieber barmbo,
es ist immer sehr schwierig zu solchen Fällen irgendetwas Sinnvolles zu sagen und ich bin kein berufener Richter/Besserwisser/von der Ferne Beurteiler etc.
Da ich gementiont wurde, vielleicht ein paar wesentliche Dinge -nach meinem Kenntnisstand:
Grundsätzlich muss ein Arzt mit voller hausärztlicher kassenärztlicher Zulassung 25 h "Sprechstundenzeiten" pro Woche anbieten (mit halber z.b. entsprechend weniger), die kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen dies auch bundesweit meines Wissens, wie er diese Stunden aufteilt bleibt ihm überlassen.
Schliessungen müssen per Hinweis auf vertretende Ärzte oder wenigstens Notstrukturen geregelt sein.
Und grundsätzlich kann auch ein Arzt eine therapeutische Beziehung von sich aus beenden (dann bleibt nur die Pflicht zur ärztlichen Nothilfe in lebensbedrohlichen Fällen bestehen, die gilt immer), dafür müssen allerdings sehr gewichtige Gründe vorliegen, die durchaus vorkommen.
Der von Dir hier geschilderte Grund "des Nichtmitbringens der eigenen Ehefrau zur Sprechstunde" gehört da natürlich nicht dazu, das wäre albern und das muss man auch nicht kommentieren.
Bedrohungen, Beleidigungen, körperliche Übergriffe gegenüber Arzt/MFAs (was in unserer verrohten und oft anstandsbefreiten Zeit leider deutlichst zunimmt) oder z.B. auch eindeutige Anzüglichkeiten gegenüber den MFAs etc würden dazu gehören oder andere wirklich schwerwiegende Dinge wie versuchte Nötigung zum Sozialbetrug oder ähnliches.
Eine laufende Blutdruckbehandlung muss ggf. erstmal weiter geführt werden, der Grund des Nichtausstellen eines Rezeptes erschliesst sich mir hier irgendwie gar nicht, ohne die Details Deines Behandlungskonzepts zu kennen, und die gehören ja auch nicht auf die Blockchain aus meiner Sicht.
Mindestens muss aber ein Ort genannt werden, wo Du Dein Rezept b.a.w. bekommen könntest, in Berlin z.B. hier:
https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/standorte-notdienstpraxen
Ich würde an Deiner Stelle da gar nicht mehr hingehen, ev noch das eine Rezept für ein Quartal nochmals einfordern und mir jemand anders suchen, auch wenn das mühsam ist,
aber das von Dir Geschilderte ist ja keine Basis einer weiterern vertrauenvollen Arzt-Patienten-Beziehung.
Weiter kann ein Arzt mit Kassenzulassung auch neue Patienten in die Übernahme der Regelbetreuung ablehnen (nicht in lebensbedrohlichen Notfällen s.o.) und muss das manchmal auch, wenn z.b. die Praxis einfach überlastet ist und z.B. eh schon doppelt soviel Patienten wie in einer Durchschnittspraxis betreut werden, da hat man auch eine Sicherstellungsgarantie gegenüber den bisher anvertrauten Patienten, auf eine Fähre, die für 1000 Leute ausgelegt ist darfst Du auch keine 2000 stecken.
Die Aufgabe der Sicherstellung der ambulanten Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten verbleibt übergeordnet und genuin per SGB-V weiter bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung, über die Tel-Nr 116117 sollte bundesweit per teuer durch Herrn Spahn eingeführter und von den Ärzten bezahlten Terminservicestellen ein neuer Hausarzt gefunden werden.
Das wird jedoch immer schwieriger und ist oft dysfunktional (lange Telefonwartezeiten, x. klicks etc.), wie zunehmend leider so vieles in unseren sog. Gesundheitssystem, ambulant wie stationär.
Im Falle eines Zusammenbruchs der ambulanten Strukturen würde die Aufgabe der Sicherstellung auf die gesetzlichen Krankenkassen übergehen, die das aber ja gar nicht können.
Beschwerden kannst Du an die kassenärztliche Vereinigung richten, z.B. wegen des Unterbrechens einer laufenden Behandlung aus offenbar nichtigem Grund, oder ggf. auch an die Ärztekammer, die beide dann das Einleitung eines standesrechtlichen Verfahrens prüfen, aber das löst Dein Problem aktuell ja nicht.
Ich würde den Arzt an Deiner Stelle nochmals schriftlich bitten, das Rezept noch 1 x auszustellen und ihm sagen, dass Du danach ggf. Deine Unterlagen haben willst, das Recht auf Deine vollständigen Akten hast Du natürlich.
Und bevor jetzt etwas wirklich Schlimmes passiert (mit Deinem Blutdruck und möglichen Schäden dadurch) hole Dir lieber das Rezept übergangsweise in einer KV-Notdienstpraxis, falls es in der bisherigen wirklich zu nix führt.
Der Irrsinn einer wirklich schlechter werdenden Basisversorgung wird leider jeden Tag weiter sichtbar, hier ist ein weiteres sehr unschönes Beispiel zu finden. Ich fürchte es wird nicht besser werden die nächsten Jahre, das sagen alle Zahlen schon lange.
Ich hoffe, das ich Dir etwas weiterhelfen konnte, vielmehr kann ich leider dann auch nicht dazu beitragen.
Gute Gesundheit und BGvB.
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