Natürlich, wäre ein Anwalt die klügere Entscheidung gewesen. Aber ich bin Unschuldig in der Sache, weswegen ich mich in Punkt A weigere, zu akzeptieren, das ich nicht anghört wurde und Punkt B nicht einsehe, weswegen ich einen Anwalt benötigen sollte, wenn ich mir meiner Unschuld bewusst bin und die Sachlage sehr einfach zu widerlegen ist. Selbst für mich als Laie. Die Frage ist, warum ich nicht zu Wort kommen darf, wenn es der Rechtssprechung helfen würde.
Auch dich vertröste ich auf Morgen mit genaueren Antworten. Ich mag euch hier nicht Verrückt machen wegen meiner Probleme, aber ich brauche nun mal Hilfe. Wenn ich Schuldig bin, stehe ich gerade für meine Taten, wenn ich Unschuldig bin, werde ich mich Wehren bis zum Ende.
Auch dir lieben Dank gewünscht.
Sascha
RE: Meine Einsprüche werden als unzulässig verworfen..... /// Oder: Als flüchtiger Krimineller könnte ich jetzt mal wirklich Hilfe brauchen