Fällt die 1 Jahres-Haltefrist für Krypto?

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Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, Mitteleuropa schickt sich an Kryptowährungsgewinne anders zu besteuern. In einem Vortrag an den Ministerrat Österreichs über eine "ökosoziale Steuerreform" wird skizziert, wie die Veränderung der Besteuerung von Kryptowährungsgewinne dazu genutzt werden soll, starke Belastungen durch Klimaschutzmaßnahmen abzufedern. Wie sinnvoll CO2-Einsparungen und Klimaschutz ist, steht auf einem anderen Blatt. Der Staat hat generell kein Interesse an florierenden Alternativwährungen zum Euro, soviel steht fest. Warum also Kryptowährung weiterhin steuerlich mit Samthandschuhen anfassen?

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Aus dem Vortrag an den Ministerrat

Derzeit gilt Krypto noch als „sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter“ in Österreich. Fallen keinen regemäßigen Zinsen an, werden Gewinne aus Veräußerung nach § 31 EStG nicht als steuerrelevant betrachtet, wenn mindestens 1 Jahr nach Kauf realisiert wurden. Sollte sich die Regleung ändern, werden auch Gewinne nach der 1 Jahres-Haltefrist anfallen. Dies könnte einen Ansturm auf Steuersoftware-Lösungen und KYC freie Exchanges entfachen, zumindestens für österreichische Staatsbürger.


Wohnst du in Östtereich und bist du potentiell betroffen? Dann kommentiere doch, wie du die mögliche Steuernovelle siehst!


Update:

Krypto Steuer Gesetzesentwurf: Altbestand 28.2.2021, Keine Behaltefrist, Besteuerung mit 27,5 % KESt

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