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COVID-19 Impfpflicht - wie beseitigt man ein Unrechtsregime?

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Widerstand gegen Grundgesetzfeinde ist die Pflicht eines jeden Deutschen Staatsbürgers... - Bildquelle: pixabay

Freiheit ist ein hohes Gut - das Grundgesetz verpflichtet. Inzwischen wurden die Grundrechte des deutschen Volkes durch die Freiheits- und Grundgesetzfeinde bis zur Unkenntlichkeit defomiert.

Wir leben inzwischen in einem totalitären von Machtmissbrauch und Menschenrechtsverletzungen geprägten Staatssystem, dass sich Willkür und Unrecht auf die Fahne geschrieben hat und vielen Menschen in Deutschland durch den Einsatz einer biologischen Waffe den Tod oder den Verlust der eigenen Existenz gebracht hat.

Staatliche Übergriffe auf freie Bürger, Repression von Regimekritikern, Diskriminierung, Amtsmissbrauch und der Einsatz potentiell lebensverkürzender Gentherapien, die häufig und mehr als üblich zu schweren Organ- und Gesundheitsschäden führen, zusammen mit Einränkungen der Grundrechte nach Massgaben Art. 1 GG, Art. 2 GG , Art. 3 GG ff. stellen einen offenen Angriff des Staatsapparates nicht nur auf die Bürger dieses Landes dar, sondern auch auf das Grundgesetz dieses Landes.

Das Justizversagen an vielen Stellen im Vorfeld dieser nun zusehends eskalierenden Situation nicht nur in Deutschland sondern auch in anderen Teilen Europas führt zu deletären Situationen an deren Ende nicht nur der soziale Frieden durch Gerichte torpediert, sondern auch Gewalt und Hass durch das chronische Justizversagen gegenüber den Parlamenten und Regierungsmitgliedern, das Leben der Menschen in diesem Land anfängt zu gefährden.

Eine nicht grundgesetzkonform gewählte Regierung versucht derweil durch Amts- und Machtmissbrauch Menschen in ihrer körperlichen Unversehrtheit zu schädigen, in dem diese nicht nur gegen den Nürnberger Kodex vorsätzlich verstößt, sondern auch das Recht auf Leben der Menschen in diesem Land mit voller Absicht und vorsätzlich verletzt.

Die aktuelle Regierung aus Grundgesetz- und Freiheitsfeinden, der man Vorsatz beim Angriff auf die Grundrechte des Deutschen Volkes und das Grundgesetz attestieren muss ist de jure ein Unrechtsregime, da es keine grundgesetzkonforme Legitimation zur Verabschiedung von Gesetzen oder Verordnungen hat und durch Machtmissbrauch versucht die Bürger dieses Landes in ihren Grundrechten und Menschenrechten auszuschalten und im Zweifel durch Einsatz biologischer Gefahrstoffe Regimekritiker zu beseitigen.

Machen wir uns nichts vor - eine Regierung die unrechtmäßig nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes durch illegale Wahlgesetze an die Macht gekommen ist, kann und darf dieses Land nicht regieren oder führen. Vielmehr ist ein solches Unrechtsregime, dass keine rechtsstaatliche Legitimation durch das Grundgesetz besitzt, da die Wahlgesetze mit denen die Verfassungsfeinde an die Macht gekommen sind verfasssungswidrig sind, ist wegen Hochverrates vom deutschen Volk abzussetzen, ehe diese weiter die Grundrechte gemäß Art. 1-20 GG beschädigen bzw. durch Machtmissbrauch ausser Kraft setzen kann.

Alle Beamten des öffentlichen Dienstes, die sich an der Aushebelung des Grundgesetzes in diesem Land beteiligen, Gewalt gegen die Bürger dieses Landes anwenden, die von ihren Grundrechten gewaltfrei Gebrauch machen, machen sich der schweren Menschenrechtsverletzungen und des Hochverrates ebenfalls schuldig.

Es obliegt dem deutschen Volk diesen Hochverrat der Machthaber zu ahnden und über die Täter und Mittäterschaft ihrer Helfer zu urteilen und zu richten.

Das Urteil für Hochverrat und Beihilfe zum Hochverrat durch Amtsmissbrauch kann nur lebenslänglich laufen und ist für alle die den Unrechtsstaat unterstützen, auch anzuwenden.

Die Beseitigung eines Unrechtsregimes kann dabei auf vielerlei Arten erfolgen.

  1. Dauerhafter ziviler Ungehorsam und Arbeitsniederlegungen, ggf. für Monate und wenn es sein muss auch für mehrere Jahre.

  2. Bildung einer dezentral organisierten Parallelgesellschaft mit eigenen Gesetzen, die sich am Grundgesetz orientieren.

  3. Aufklärung aller Bevölkerungsschichten des Staates über die wahren Hintergründe des Machtmissbrauches seitens eines Unrechtsregimes und Massenklagen gegen Hochverräter und Grundgesetzfeinde. Die Aburteilung von Grundgesetzfeinden hat nach den Gesetzen der Parallelgesellschaft zu erfolgen, die sich am Grundgesetz auszurichten hat.

  4. Sabottage mit legalen Mitteln von staatlich organisierten Prozessen einer illegalen Regierung, sowie staatlicher Infrastruktur und Einrichtungen des Regimes, welches Unrecht anwendet und unter Missbrauch von Justiz und des Gewaltmonopols die Grundrechte der Bürger, wie auch das Grundgesetz ausser Kraft zu setzen versucht.

  5. Verwendung eines nicht staatlichen Geldsystems - z.B. in Form einer Tauschwirtschaft oder dezentralen Geldformen. Die Verwendung des staatlichen Geldmonopols, welches ein Unrechtsregime einsetzt ist in jeder Beziehung abzulehnen und dessen Annahme zu verweigern.

  6. Dauerstreiks und Blockaden zentraler Infrastruktur im Rahmen von Massenprotesten über Wochen und ggf. Monate bis zum Zusammenbruch einer Regierung, welche das Grundgesetz fortlaufend missachtet und den Bürgern die Grundrechte gemäß Art.1-20 GG zu entziehen versucht.

  7. Abschaffung des Parteiensystems und Errichtung eines grundgesetzkonformen Wahlsystems ohne Zweitstimmen und Listenkandidaten.

  8. Einführung direkter Demokratie und Volksabstimmungen in zentralen Fragen zur Gestaltung der Gesellschaftsstrukturen.

  9. falls die Massnahmen nach Punnkt 1-8 nicht zum gewünschten Erfolg im Sinne einer Wiederherstellung der freiheitlich demokratischen Grundordnung führen ist ggf. die Bewaffnung des Widerstandes in Erwägung zu ziehen, sofern die Machthaber anfangen sollten auf Bürger dieses Landes zu schiessen oder ihr Gewaltmonopol dazu verwenden Leib und Leben der Menschen zu beschädigen und das Grundgesetz auszuhebeln. Dies gilt im besonderen, falls die Justiz nicht die Grundrechte und das Grundgesetz dieser Nation nicht mehr achtet und diesem Geltung verschafft.

  10. Einführung lebenslanger Haftstrafen für Hochverräter und Grundgesetzfeinde im eigentlichen Sinne des Wortes "lebenslänglich". Lebenslange Haftstrafen für Hochverräter werden ohne Aussicht auf Begnadigung oder Bewährung der Mitglieder eines Unrechtsergimes auch lebenslang von diesen verbüßt, sprich bis zum Tode der verurteilten Mitglieder einer Unrechtsregierung in einer Gefängniszelle.

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