This content was deleted by the author. You can see it from Blockchain History logs.

EU führt Websperren ein

Hallo,

die EU macht mal wieder von sich reden. Der Schutz der Verbraucher war eines der ersten und größten Ziele der EU. Hat es inzw. schon viele Gesetze gegeben den Verbraucher zu schützen, so haperte es bisher immer an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Ein Webshop aus dem Ausland war für (z.B.) den deutschen Verbraucherschutz nicht greifbar. Eben weil er im Ausland war.

Doch das wird sich mit der Neufassung der sog. CPC (Consumer Protection Cooperation) wohl ändern, denn die EU zieht die Zügel an.

Darin werden die Möglichkeiten der Behörden in Bezug auf Verbraucherschutz stark aufgebohrt. Es wird auch klipp und klar gesagt was die Behörden dürfen und was nicht. Während die meisten Befugnisse eher "offline" sind, findet sich unter Kapitel 2 Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe g auch eine Befugnis, die "überrascht".

Dort findet man:


grafik.png

Es sieht fast so aus, als ob die EU Websperren über die Hintertür eingeführt hätte. Zum Schutz für den Verbraucher sind Behörden also nun ermächtigt Webseiten und Accounts zu sperren und sogar Domains zu übernehmen.

Da wird es also spannend werden, wenn es um die Auslegung der neuen Gesetze geht. Wann muss man zum Schutz des Verbrauchers die Website sperren? Wenn ein Webshop die berühmte "Seife mit Kordel" verkauft, die nicht biologisch abbaubar ist? Oder ist schon von einer Störung auszugehen, wenn Urheberrechtsverletzungen auf einer Website stattfinden?

Urheberrechtsverletzungen findet man ja nicht nur auf D.Tube sondern auch auf Webshops die sog. Plagiate verkaufen.

Fragt sich abschließend, welche Behörden in Deutschland dann künftig darüber entscheiden dürfen, ob Verbraucherinteressen verletzt werden um dann eine Website zu sperren. Gem. dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sind in Deutschland u.a. auch

  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
  • das Eisenbahn-Bundesamt
  • und verschiedene Landesbehörden beteiligt.

Außerdem spielen in Deutschland private Einrichtungen eine große Rolle, wie beispielsweise
  • der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und
  • die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.

Die neue CPC-Verordnung wird voraussichtlich ab Mitte 2019 gelten.

Man darf also gespannt bleiben.

Okay.

LInk zur CPC: http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:6518cdf5-2332-11e6-86d0-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF