WHO: Die Anwesenheit Ihres Kindes in der Schule gilt als “informierte Zustimmung” zur Impfung

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Seite 3 Absatz 3

Ein Verfahren der stillschweigenden Zustimmung, bei dem die Eltern durch soziale Mobilisierung und Kommunikation, manchmal auch durch direkt an die Eltern gerichtete Briefe, über die bevorstehende Impfung informiert werden. In der Folge gilt die physische Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen, mit oder ohne begleitenden Elternteil bei der Impfsitzung, als Einverständniserklärung. Diese Praxis basiert auf dem Opt-out-Prinzip, und von Eltern, die nicht in die Impfung einwilligen, wird implizit erwartet, dass sie Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass ihr Kind oder Jugendlicher nicht an der Impfsitzung teilnimmt. Dazu kann auch gehören, das Kind oder den Jugendlichen an diesem Impftag nicht zur Schule zu schicken lassen, wenn die Impfstoffabgabe über Schulen erfolgt.

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