Diskriminierung an deutscher Uni: Keine Chance für „weiße“ Bewerber

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Nicht nur in den USA, sondern auch in Europa, in Deutschland und in Österreich wird Rassismus tagtäglich thematisiert. Während es als so wichtig gilt, über Fremdenfeindlichkeit zu sprechen, wird jene gegenüber „weißen“ Menschen nicht nur unter den Teppich gekehrt, sondern systematisch befördert. Erst durch einen ungeheuren Fauxpas einer renommierten deutschen Universität wurde jetzt darüber diskutiert. Und das ist auch sinnvoll und notwendig.

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  • Stellenausschreibung von Antidiskriminierungsberatung diskriminierte gezielt weiße Menschen
  • Humboldt-Uni distanzierte sich von Ausschreibung
  • Bewusstsein über Diskriminierung Weißer gering
  • Verstößt klar gegen Deutsches Grundgesetz und Gleichbehandlungsgesetz

Die Berliner Humboldt-Universität ist hochangesehen. National und international. Doch dieses Renommee bekam Ende August 2021 einen gehörigen Riss. Dafür verantwortlich war ausgerechnet die studentische Antidiskriminierungsberatung der Akademie, die sich in einer Stellenausschreibung des „Referent_innenrats“ einen eigentlich unverzeihlichen Fehler leistete.

„Weiße“ Bewerber nicht erwünscht

So hieß es in der diesbezüglichen Stellenanzeige unter anderem (Hervorhebungen durch den Autor): „In der Beratungsarbeit hat sich gezeigt, dass dies (gemeint ist eine „Wohlfühlatmosphäre bei der Beratung“/d.Autor) am besten gelingt, wenn der_die Berater in Schwarz oder als Person of Color positioniert ist. Wir bitten daher weiße Menschen, von einer Bewerbung für diese Beratungsstelle abzusehen.“

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Das bedeutet nichts anders, als „Keine Chance für weiße Menschen!“ – Und das ist Diskriminierung pur, wenn Menschen grundsätzlich aufgrund ihrer Hautfarbe benachteiligt werden. Das besagt so auch die Rechtslage bezüglich des Verbotes der Diskriminierung in Stellenanzeigen.

Eindeutige Rechtslage

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 1 steht wortwörtlich dazu: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Aber nicht nur das: Derlei Anzeigen verstoßen zudem gegen das deutsche Grundgesetz, in dem diesbezüglich in Artikel 3, Absatz 3 verankert ist: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

„Rassismus darf nicht mit Rassismus bekämpft werden“

Das sah auch der forschungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, Adrian Grasse so. Er erklärte, dass diese Stellenanzeige „gesetzeswidrig und in krasser Weise diskriminierend“ sei und fügte noch hinzu: „Rassismus darf nicht mit Rassismus bekämpft werden.“

Die Autorin Zara Riffler brachte es auf einen Nenner: „Ein Antidiskriminierungs-Mitarbeiter wird damit durch diskriminierende Kriterien ausgesucht – welch eine Paradoxie!“

Ein Ort des „gegenseitigen Respekts“

Die Humboldt-Universität reagierte darauf und ließ verlautbaren: „Es ist ausdrücklich nicht im Sinne der Humboldt-Universität, Menschen zu diskriminieren. Egal welcher Hautfarbe und Herkunft, welchen Geschlechts, welcher weltanschaulichen Ansichten oder des Alters wegen. Wir verstehen uns als Ort der Meinungspluralität, der gegenseitigen Wertschätzung und des Respekts.“

Genau das hätten die Verantwortlichen der Lehranstalt viel lieber ihrer eigenen studentischen Antidiskriminierungsberatung erzählt. Allerdings betonte die Universitäts-Leitung, dass jener Bereich nicht der Rechtsaufsicht der Universität unterliege, sie dennoch die Studentenschaft aufgefordert habe, die Stellenausschreibung zu überprüfen.

„Weißen-Diskriminierung“ ist kein Einzelfall

Nach dieser lauthalsen Kritik, die es ebenso in den sozialen Medien hagelte, kam der „Referent_innenrat“ (RefRat) der Aufforderung zeitnah nach und änderte den Text der Stellenausschreibung, in der es neu heißt: „In der Beratungsarbeit hat sich gezeigt, dass dies Menschen am besten gelingt, die aus Perspektive der eigenen Betroffenheit von rassistischer Diskriminierung beraten können. Daher möchten wir insbesondere Personen, die rassistische Diskriminierungserfahrungen machen, dazu ermutigen, sich auf die Stelle zu bewerben.“

Es ist gut, dass es in einem solchen Fall von „Weißen-Diskriminierung“, der sicher keine Ausnahme ist, zu einem gesellschaftlichen Aufschrei kam. Rassismus darf in keiner Weise hoffähig werden, egal, auf welcher Hautfarbe er begründet ist. Auch nicht auf der „weißen“.


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