Besteuerung von Staking

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Es steht außer Frage, dass man sich auf ein politisches Minenfeld wagt, wenn man sich ins Neuland wagt. Gerade Kryptos sind und bleiben oft eben Wildwest. Als jemand der versucht nach ehrlichen Spielregeln zu spielen ist dies jedoch wesentlich schwieriger als zunächst angenommen.

Die neu hinzugezogene Steuerberaterin gab noch vollmundig zu Wort, dass man Kryptos können würde und schickte einen die Besteuerung für Bitcoin zu. Herzlichen Dank auch für die freundliche Art zu sagen: Wir halten sie für dumm. Klarer Fall: Bei einer Haltezeit nach 1 Jahr ist’s steuerfrei.

Nach dem ersten Mailwechsel schien man endlich das Problem zu verstehe und recherchierte eine Woche lang und gab zu Protokoll, dass es sich dann wohl um Kapitalerträge handeln müsste. Ich ging schnell einmal das Prüfverfahren aus der Uni ab… kein Gesellschaftsvertrag, keine Kapitalforderung, keine anerkannte Währung. Es können also nicht Kapitalerträge sein.

Ich ging also nach dem Muster von früher durch und kam zu den Schluss, dass es sich um §23 Nr. 3 EStG als sogenannter Auffangstatbestand handeln müsste. Ärgerlich das hier der persönliche Steuersatz greift. Meiner Einschätzung nach liegen allerdings beim Staking zwar keine Staking vor, aber ich ging bereits davon aus, dass es sich hierbei um einen Zinsbestand handelt der die Haltezeit auf 10 Jahre verlängert.

Meiner Einschätzung nach liegt allerdings ein nicht steuerbarer Vorgang vor, da die Stake Rewards nicht ein Einkauf sind, sondern eine Eigenleistung. D.h. die Rewards wären danach steuerfrei und nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu führen. Es wäre zwar ärgerlich, dass die Einkünfte direkt besteuert würden als langfristiger Halter aber vielleicht durchaus akzeptabel.

Recht stolz darüber nicht ganz eingerostet zu sein und froher Hoffnung, dass der Steuerberatung nun der Kopf raucht, klatschte ich mir in die Hände. Doch zu früh gefreut, genau ein Tag später, veröffentlicht das Bundesfinanzministerium seine Sicht: https://www.heise.de/news/Fuer-Proof-of-Stake-genutztes-Kryptogeld-erst-nach-10-Jahren-steuerfrei-6114198.html

§23 Nr. 3 mit sofortiger Besteuerung, 10 Jahrenhaltezeit und ein steuerbarer Vorgang. Um es mit den Worten der Jugend zu sagen: HABEN DIE LACK GESOFFEN? Der §23 ist für einen gänzlich anderen Sachverhalt erschaffen worden. Das Bundesfinanzministerium übt sich seit über 10 Jahren konsequent in Arbeitsverweigerung um den Sachverhalt endlich eindeutig zu machen und kommt dann mit der Maximalforderung daher.

Aus meiner Sicht ein klarer Fall für die Finanzgerichte. Bin da mal gespannt welcher Argumentation sie da folgen und wie ein Einkauf und gleichzeitig ein Zins Zustande kommt. Das Scholz einer der größten Hupen dieser Bundesregierung ist, sollte eindeutig sein. Aber hier gibt er wirklich alles. Möge der Wirecard oder CumEx-Skandal ihm das politische Genick brechen.

Mit dieser Einschätzung wird Staking in Deutschland extremst unattraktiv und sogar gefährlich. Man stelle sich nur mal vor Cardano geht über Nacht auf 100€ hoch und man hat 10k Coins. Macht am Ende des Jahres dann knapp 500k an Steuern und danach rauscht der Kurs nach unten. Fehlt nur noch das sie dann sagen es sei nicht steuerbar und daher nicht zu verrechnen.

Es wird wirklich Zeit, dass wir einige der betagten Senioren aus den Ämtern treiben. Ernsthaft, es ist ein Trauerspiel was in diesem Land passiert. Alleine schon, dass man den Steuerberater bezahlen und Ausbilden muss, weil sie außer Bitcoin noch nie etwas gehört haben. Richtig interessant wird es ja erst noch bei Neo, wo auf das stake kein neues Stake kommt. Oder eben bei Hive, wo es einen APR gibt und freiberufliche Tätigkeit dazu kommt.
Lasst endlich Leute die Gesetze machen, die wenigstens einen Grundfunken an Verstand mitbringen und zumindest in der Lage sind ein Steuergesetz auch zu lesen. Der Hinweis bitte einen Steuerberater zu konsultieren heizt meinen Verdacht weiter an, dass diese mit den Linken unter einer Decke stecken müssen. Anders lässt sich all dieser Schmarn nicht erklären...

Dies ist keine Steuerberatung, sondern meine persönliche Meinung über den aktuellen Sachstand von PoS. Genauso wie es meine persönliche Meinung ist, dass Finanzminister regelmäßig zum Drogenscreening gehen sollten und in der Lage sein sollten "Kapitalerträge" und "Ust" aus einem Satz von mindestens 10 Begriffen zu unterstreichen...

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Ecency