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Selbständig UND verbeamtet - Baden-Württemberg macht es möglich!

Wir können alles außer Hochdeutsch! lautet ein bekanntes Motto aus dem Ländle + Baden. Und wer alles kann, kann auch Selbstständige verbeamten und umgedreht. Irgendwer muss ja dem Rechtsstaat Nachdruck verleihen! Vor allem weil es anscheinend mmer mehr Menschen gibt, die die gerichtlichen Strafzahlungen nicht mehr zahlen wollen (oder können).

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Auf http://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/gerichtsvollzieher/ kann man mehr über diesen Beruf erfahren.

Der neue juristische Studiengang für Menschen mit Organisationstalent und Fingerspitzengefühl!

Für ein effektives Rechtssystem übernehmen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher eine unersetzliche Aufgabe. Wenn trotz Urteils keine Zahlung geleistet wird, sind Gläubiger auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher angewiesen, um an ihr Geld zu kommen.

Das Gehalt hält sich aber meiner Meinung nach in Grenzen:

ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. EUR 1.100,– monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall

Ob da nicht ein Dutzend Türsteher effektiver wären zum Geldeintreiben? Bürotiger gibt es in Deutschland doch schon genug!

Fun fact: Anzeige stammt vom Ministerium der Justiz und für Europa (!!!) Baden-Württemberg

Hinweis: LL.B. bedeuetet Bachelor of Laws